Behand­lungs­pflege

Behandlungspflege sichert Ihre medizinische Versorgung zuhause – zuverlässig, fachgerecht und auf ärztliche Anordnung. Wir führen alle Maßnahmen professionell durch und sorgen für Sicherheit, Stabilität und Vertrauen im häuslichen Umfeld.

Die Behandlungs­pflege im Detail

Die Behandlungspflege umfasst alle medizi­nischen Leistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Sie ermöglicht eine sichere medizinische Versorgung im eigenen Zuhause und trägt dazu bei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Dazu zählen unter anderem die Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren und den Heilungsprozess zu unterstützen. Dabei steht die fachgerechte Durchführung ebenso im Fokus wie eine einfühlsame und verlässliche Betreuung im Alltag.

Grundpfeiler der Behandlungspflege

Icon Medizinische Verordnung

Medizinische Verordnung

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf ärztliche Anordnung.

Fachliche Qualifikation

Durchführung durch examinierte Pflegefachkräfte.

icon Therapiesicherheit

Therapiesicherheit

Sichere und korrekte Umsetzung medizinischer Maßnahmen.

Icon Zusammenarbeit im Gesundheitsnetz

Zusammenarbeit im Gesundheitsnetz

Enge Abstimmung mit Ärzten und Therapeuten.

Icon Kontinuität der Versorgung

Kontinuität der Versorgung

Regelmäßige und verlässliche Durchführung der Maßnahmen.

Inhalte der Behandlungspflege

Medikamentengabe
  • Fachgerechte Verabreichung nach ärztlicher Verordnung
  • Kontrolle von Wirkung und Verträglichkeit

Wundversorgung

  • Professionelle Versorgung akuter und chronischer Wunden
  • Verbandwechsel nach medizinischen Standards

Injektionen

  • z. B. Insulin- oder Thrombose­prophylaxe-Injektionen
  • sichere Durchführung durch Fachpersonal

Infusionen

  • Überwachung und Durchführung ärztlich verordneter Infusionstherapien

Kontrollen von Vitalwerten

  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessungen
  • Dokumentation und Weitergabe an Ärzte

Weitere Maßnahmen

  • Anlegen von Kompressions­verbänden
  • Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln
Grafik Behandlungspflege
Portveersorgung

Spezialisiert auf die Portversorgung

Ein besonderer Schwerpunkt unseres ambulanten Pflegedienstes ist die professionelle Versorgung von Portsystemen. Ein Port ist ein dauerhaft implantierter Venenzugang, der unter der Haut liegt und einen sicheren Zugang zum Blutkreislauf ermöglicht. Er wird häufig bei Patientinnen und Patienten eingesetzt, die regelmäßig Medikamente, Infusionen, künstliche Ernährung oder andere intravenöse Therapien benötigen, beispielsweise im Rahmen einer Krebsbehandlung.

Dank unserer speziellen Fachkompetenz können wir die fachgerechte
Versorgung, Pflege und Überwachung von Portsystemen direkt im häuslichen Umfeld durchführen. Dadurch werden wiederholte Venenpunktionen vermieden und notwendige Behandlungen können komfortabel und sicher in der vertrauten Umgebung der Patientinnen und Patienten erfolgen. Mit dieser spezialisierten Leistung bieten wir eine qualifizierte und individuelle Betreuung auf hohem pflegerischem Niveau.

Portveersorgung

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Häufige Fragen zu unserer Behandlungs­pflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckkontrollen oder das Anlegen von Verbänden. Ziel ist es, die ärztliche Behandlung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Zur Behandlungspflege zählen unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, Insulin- und anderen Injektionen, Wundmanagement, Kompressionsverbände, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, das Anlegen medizinischer Hilfsmittel sowie weitere ärztlich verordnete Maßnahmen. Welche Leistungen erforderlich sind, richtet sich nach der individuellen Erkrankung und Verordnung.

Anspruch auf Behandlungspflege haben Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung medizinische Unterstützung benötigen und deren Arzt entsprechende Maßnahmen verordnet hat. Ein Pflegegrad ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Ja. Die Behandlungspflege setzt grundsätzlich eine ärztliche Verordnung voraus. Der behandelnde Arzt legt fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und für welchen Zeitraum die Verordnung gilt.

Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt und die Leistung medizinisch notwendig ist. In vielen Fällen entstehen für die Versicherten keine oder nur geringe Eigenanteile.

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen auf ärztliche Anordnung, beispielsweise Wundversorgung oder Medikamentengabe. Die Grundpflege beinhaltet hingegen Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Anziehen oder Essen. Beide Leistungen können bei Bedarf miteinander kombiniert werden.

Ja. Die ambulante Behandlungspflege findet direkt im häuslichen Umfeld statt. Pflegefachkräfte kommen zu vereinbarten Zeiten nach Hause und führen die verordneten Maßnahmen fachgerecht durch. Dadurch können Krankenhausaufenthalte häufig verkürzt oder vermieden werden.

Behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung, um medizinische Leistungen sicher und professionell umzusetzen.

Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der ärztlichen Einschätzung. Einige Maßnahmen werden nur vorübergehend benötigt, andere können über einen längeren Zeitraum verordnet und bei Bedarf regelmäßig verlängert werden.

Die Behandlungspflege ermöglicht eine professionelle medizinische Versorgung in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses. Sie unterstützt die Genesung, erhöht die Sicherheit im Alltag und entlastet Angehörige. Gleichzeitig bleiben Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen bestmöglich erhalten.

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